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Die Fähigkeit zu Hören beruht auf sehr komplexen Vorgängen, an denen ganz verschiedene Strukturen beteiligt sind. Die Schallwellen dringen durch Ohrmuschel und den Gehörgang ein und treffen zuerst auf das Trommelfell, das den äußeren Gehörgang vom Mittelohr (auch Paukenhöhle genannt) abgrenzt.
Mittelohrschwerhörigkeiten können in aller Regel durch eine hörverbessernde Operation behandelt werden.
Bei dem Eingriff werden die zerstörten Anteile des Mittelohres wieder rekonstruiert (Tympanoplastik). Die Maßnahmen reichen von einem Wiederaufbau des Trommelfells (Tympanoplastik Typ I) mit patienteneigener Muskelhaut, Knorpelhaut oder Knorpel bis zu einer Rekonstruktion des Gehörganges (Meatoplastik) und der Gehörknöchelchenkette (Tympanoplastik Typ II-V).
Seit Jahren gehören die hörverbessernden Operationen zum Leistungsspektrum von Herrn Dr. Bartels. Gerne beraten wir Sie in unserer Sprechstunde.
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Mittelohr-Schwerhörigkeiten können in aller Regel durch eine hörverbessernde Operation behandelt werden.
Öffnungszeiten:
Montag: 8.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag: 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch: 8.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag: 8.00 - 12.30 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 13.00 Uhr
Kontaktdaten:
Zweigpraxis
Vititorwall 6
38640 Goslar
Tel.: 05321 / 2 25 88
Fax: 05321 / 2 25 86
Windmühlenstr. 1
(Krankenhaus Clausthal)
38678 Clausthal-Zellerfeld
Tel.: 05323 / 987 65 99
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